ANERKENNUNG DEUTSCHE SCHEIDUNG IN DER TÜRKEI
Scheidungsurteile von ausländischen Gerichten sind in der Türkei nicht anerkannt. Damit sie auch in der Türkei gültig sind, muss ihre Anerkennung durch Vorlage beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Erst wenn das Scheidungsurteil durch ein türkisches Gericht anerkannt wurde, gilt die Ehe in der Türkei als geschieden und kann ins Personenstandsregister eingetragen werden.
Wir übernehmen die ganze Beantragung, Dokumentierung und Abwicklung für Sie direkt in der Türkei vor Ort.
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Ablauf Scheidungsanerkennung
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Wir reichen die Scheidung ein
Eilantrag bei Gericht
Terminfestsetzung
Korrespondenz
Gerichtstermin
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Flugtickets – Hotelübernachtung
Transfer -> Gericht -> Hotel -> Flughafen
Glücklich geschieden