EINVERNEHMLICHE SCHEIDUNG IN DER TÜRKEI
Eine einvernehmliche Scheidung kann in der Türkei auf Grund zerrütteter Ehe nach Artikel 166 Türkisches Zivilgesetzbuch schnell geschieden werden. Oftmals liegen wenige Tage zwischen Klageerhebung und Urteil. Das setzt natürlich voraus, dass im Vorfeld alle eventuellen Streitpunkte geklärt wurden. Die Rechtskraft tritt sofort ein, wenn die Parteien auf Rechtsmittel verzichten.
Ein persönliches Erscheinen vor Gericht ist zwingend notwendig.
Damit Sie sich aber nur auf den Termin zu konzentrieren brauchen, übernehmen wir im Vorfeld die ganze Beantragung, Dokumentierung und Abwicklung.
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Glücklich geschieden